Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die vollständigen Geschäfts- und Mietbedingungen können Sie hier herunterladen. Unten finden Sie lediglich einen Ausschnitt!
Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Allgemeines:
Für alle Lieferungen ist nur die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge und Lieferfrist freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die in Rechnung gestellten Preise können sich gegenüber den vereinbarten Preisen auch dann verändern, wenn der Auftraggeber/Mieter nachträglich Abweichungen oder Ergänzungen wünscht, die im ursprünglichen Auftrag nicht enthalten waren, oder wenn die Ausführung vor Ort einen nicht vorher absehbaren zusätzlichen Aufwand erforderten.
Mietgegenstand
- Der Vermieter behält sich das Recht vor, die in der Auftragsbestätigung genannten Geräte durch vergleichbare, andere Geräte zu ersetzen.
Rechte und Pflichten des Mieters
- Die entsprechenden Mietgegenstände sind Eigentum des Vermieters und dürfen nur für den Mietzweck genutzt werden. Eine Veräußerung, Verpfändung sowie die Weitervermietung ist nicht gestattet.
- Technische Änderungen und Eingriffe an Gerät und Zubehör sind nicht gestattet.
- Der Mieter ist verpflichtet, Schäden am Equipment, die während der Leihfrist aufgetreten sind, dem Verleiher unmittelbar schriftlich mitzuteilen und zu dokumentieren (z.B. durch Fotos).
- Wenn am Equipment Schäden auftreten, die der Kunde oder Dritte, durch unsachgemäßen Umgang mit dem Equipment verursacht haben, übernimmt der Kunde die Kosten der Reparatur bzw. den Ersatz. Bei Totalschaden oder Verlust zahlt der Kunde den Neupreis des betroffenen Artikels. Nach Ermessen des Verleihers werden die Reparaturkosten ganz oder nur Anteilig vom Kunden übernommen. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Fall, dass der Verleiher den Schaden toleriert.
- Die an dem Mietgegensand angebrachten Seriennummern, Inventarnummer, Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner Art und Weise entstellt werden.
- Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags bestätigt der Mieter die aufgeführten Sachen in einem ordentlichen, gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben. Mängel bestehen nicht oder werden vom Vermieter eindeutig genannt.
- Der Auf- und Abbau (bei Anlieferung) der Mietgegenstände erfolgt durch nur den Vermieter.
- Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand sorgfältig zu gebrauchen.
- Auf Verlangen des Vermieters ist der Mieter dazu verpflichtet, den Mietgegenstand durch geeignete Maßnahmen (z.B. Absperrungen, Kennzeichnungen oder Wachdienst) gegen unbefugte und schadhafte Einwirkung von Dritten zu sichern.
Rechte des Vermieters
- Der Vermieter ist auch während der Mietzeit dazu berechtigt, sämtliche ihm zur Sicherung des Mietgegenstandes erforderlich erscheinenden Maßnahmen zu ergreifen. Schadensersatzansprüche wegen dieser Maßnahmen können vom Mieter nicht geltend gemacht werden. Der Vermieter darf in angemessenen Fällen während des Mietzeitraums Dokumentationen (z.B. Fotos, Checklisten) vom Mieter fordern.
Mietzeitraum und Mietzins
- Die Mietzeit beginnt und endet zu den im Mietvertrag angegebenen Zeiten. Ist ein Beginn der Mietzeit nicht ausdrücklich angegeben, beginnt die Mietzeit mit dem Eintreffen des Mietgegenstandes beim Mieter bzw. bei Abholung durch den Mieter. Die Dauer der Miete wird in Tagen berechnet. Sie beträgt mindestens einen Tag. Es handelt sich bei den ausgeschriebenen Preisen um den vollständigen Mietpreis pro Einsatztag.
- Bei mehrtägigen Einsätzen erlauben wir uns einen Mietfaktor zu berechnen:
1 Tag – Faktor 1,00
2 Tage – Faktor 1,50
3 Tage – Faktor 1,75
Jeder weitere Tag + 0,25 (Bsp.: 7 Tage – Faktor 2,75)
- Ist ein Mietzins im Vertrag nicht angegeben, so gilt der üblicherweise für den Mietgegenstand berechnete Mietzins laut jeweils aktuellen Mietkatalog des Vermieters.
- Die Angebote des Vermieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Mietvertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters oder Überlassen des Mietgegenstandes zustande. Die Kosten für Versand, Anlieferung und Abholung bzw. Rückgabe der Mietsache sind im Preis nicht enthalten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Bei verspäteter Rückgabe des Mietgegenstands wird eine Versäumnispauschale in Höhe von 25 % des Tagesmietpreises pro verspäteten Tag erhoben. Der letzte Berechnungstag ist in diesem Fall der Tag, an dem die Mietsache in den Geschäftsräumen des Vermieters eintrifft. Darüber hinaus haftet der Mieter für sämtliche aus der verspäteten Rückgabe resultierenden unmittelbaren und mittelbaren Schäden.
- Sollten vereinbarte Rückgabezeiten nicht eingehalten und Wartezeiten durch unser Personal verursacht werden, wird eine Wartepauschale von 30 € pro angefangener Stunde berechnet.
- Sollte der Mietgegenstand nach wiederholter Aufforderung nicht zurückgegeben werden, behalten wir uns vor, den Gegenstand selbst abzuholen. Die dafür anfallenden Fahrtkosten werden mit 0,80 € pro Kilometer und einem Pauschalbetrag von 75 € für den Aufwand in Rechnung gestellt.
Versand von Mietartikeln
- In geregelten Fällen ist ein Versand der gewünschten Artikel möglich. Das geschieht unter den folgenden (auch im entsprechenden Mietvertrag aufgeführten) Bedingungen.
- Versandbedingungen: Der Vermieter organisiert den versicherten Versand des Mietartikels an den Kunden. Die Versandkosten werden dem Mieter vor Versand der Mietartikel mitgeteilt. Die Kosten trägt der Mieter. Der Mieter ist für die Organisation des versicherten Rückversands der Mietartikel verantwortlich. Die Kosten für den Rückversand trägt ebenfalls der Mieter. Der Versand erfolgt auf Kosten und Risiko des Mieters. Der Vermieter haftet nicht für Verzögerungen, Schäden oder Verluste, die während des Versands auftreten. Die Mietartikel werden in angemessener Verpackung verschickt, um Schäden während des Transports zu minimieren. Diese Verpackung wird auch für den Rückversand genutzt.
- Ablauf: Nach Ausfüllen des Mietvertrags und Prüfung der Angaben durch den Vermieter erhält der Kunde die Rechnung. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist der Gesamtbetrag unmittelbar zu überweisen. Nach Zahlungseingang gibt Vermieter die gemieteten Artikel rechtzeitig in den Versand. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietartikel rechtzeitig vor dem Veranstaltungsdatum in Empfang zu nehmen. Bei Erhalt der Mietartikel ist der Mieter verpflichtet, diese auf Unversehrtheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Etwaige Mängel oder Schäden sind zu dokumentieren (in Wort und Bild) und müssen innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt des Pakets an den Vermieter gemeldet werden. Der Rückversand der Mietartikel muss spätestens am nächsten Werktag nach Beendigung der Veranstaltung erfolgen, es sei denn, es wurde ein anderer Mietzeitraum oder eine weitergehende Absprache vereinbart. Der Vermieter prüft die Gegenstände unmittelbar nach Erhalt und informiert den Kunden über das Ergebnis.
- Sonstige Bedingungen: Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder abweichende Absprachen zu den Bedingungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien anerkannt und bestätigt werden.
Haftung des Vermieters, Schadensersatz
- Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
- Eine Haftung des Vermieters bei verspäteter oder nicht erbrachter Leistung sowie für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Eine Haftung des Vermieters für Schäden bei Überschreitung zulässiger Lautstärken wird ausgeschlossen.
- Eine Haftung für Folgeschäden, die sich aus einer Leistungsstörung ergeben ist ebenso ausgeschlossen wie für Nichtfunktionieren der Mietsache bei Kopplung mit Fremdequipment.
- Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und eventuelle Schäden gering zu halten. Etwaige Mängel der Mietgeräte sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter ist dann Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
- Leistungsstörungen entbinden den Mieter nicht von der Einhaltung der im Mietvertrag übernommenen Verpflichtungen, insbesondere der Zahlung des Mietpreises.
- Hat der Mieter die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen. Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel an der Mietsache, so hat der Mieter die dem Vermieter hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
- Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.
- Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen.
- Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten. Schadensregulierungen erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen des Vermieters.
Stornierung eines Auftrags
- Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei Stornierung eines Auftrags eine entsprechende Entschädigung einzufordern. Eine Stornierungsgebühr kann anfallen, wenn Sie von einer Auftragsbestätigung zurücktreten möchten. Ob diese Gebühr berechnet wird, entscheidet sich im Einzelfall. Die prozentualen Gebühren dienen für bereits entstandene Kosten:
14 Tage vor dem Auftragsbeginn 25%
07 Tage vor dem Auftragsbeginn 50%
02 Tage vor dem Auftragsbeginn 75%
- Dienstleistungen oder Produkte, die auf Kundenwunsch speziell angefertigt wurden, können je nach Fall zu 100% berechnet werden.
Sonstiges
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist
Remels, den 01.10.2024
Nexdor Entertainment GbR