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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die vollständigen Geschäfts- und Mietbedingungen können Sie hier herunterladen. Unten finden Sie lediglich einen Ausschnitt!

Allgemeine Mietbedingungen

Mietgegenstand

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die in der Auftragsbestätigung genannten Geräte durch vergleichbare andere Geräte zu ersetzen.

 

Rechte und Pflichten des Mieters

  • Die entsprechenden Mietgegenstände sind Eigentum des Vermieters und dürfen nur für den Mietzweck genutzt werden. Eine Veräußerung, Verpfändung sowie die Weitervermietung ist nicht gestattet.
  • Technische Änderungen und Eingriffe an Gerät und Zubehör sind nicht gestattet.
  • Der Mieter ist verpflichtet, Schäden am Equipment, die während der Leihfrist aufgetreten sind, dem Verleiher unmittelbar schriftlich mitzuteilen und zu dokumentieren (z.B. durch Fotos).
  • Wenn am Equipment Schäden auftreten, die der Kunde oder Dritte, durch unsachgemäßen Umgang mit dem Equipment verursacht haben, übernimmt der Kunde die Kosten der Reparatur bzw. den Ersatz. Bei Totalschaden oder Verlust zahlt der Kunde den Neupreis des betroffenen Artikels. Nach Ermessen des Verleihers werden die Reparaturkosten ganz oder nur Anteilig vom Kunden übernommen. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Fall, dass der Verleiher den Schaden toleriert.
  • Die an dem Mietgegensand angebrachten Seriennummern, Inventarnummer, Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner Art und Weise entstellt werden.
  • Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags bestätigt der Mieter die aufgeführten Sachen in einem ordentlichen, gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben. Mängel bestehen nicht oder werden vom Vermieter eindeutig genannt.
  • Der Auf- und Abbau (bei Anlieferung) der Mietgegenstände erfolgt nur durch den Vermieter.
  • Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand sorgfältig zu gebrauchen.
  • Auf Verlangen des Vermieters ist der Mieter dazu verpflichtet, den Mietgegenstand durch geeignete Maßnahmen (z.B. Absperrungen, Kennzeichnungen oder Wachdienst) gegen unbefugte Einwirkung von Dritten zu sichern.

Rechte des Vermieters

  • Der Vermieter ist auch während der Mietzeit dazu berechtigt, sämtliche ihm zur Sicherung des Mietgegenstandes erforderlich erscheinenden Maßnahmen zu ergreifen. Schadensersatzansprüche wegen dieser Maßnahmen können vom Mieter nicht geltend gemacht werden.
  • Der Vermieter darf während des Mietzeitraums Dokumentationen (z.B. Fotos, Checklisten) vom Mieter fordern.

Mietzeitraum und Mietzins

  • Die Mietzeit beginnt und endet zu den im Mietvertrag angegebenen Zeiten. Ist ein Beginn der Mietzeit nicht ausdrücklich angegeben, beginnt die Mietzeit mit dem Eintreffen des Mietgegenstandes beim Mieter bzw. bei Abholung durch den Mieter. Die Dauer der Miete wird in Tagen berechnet. Sie beträgt mindestens einen Tag.
  1. b) Ist ein Mietzins im Vertrag nicht angegeben, so gilt der üblicherweise für den Mietgegenstand berechnete Mietzins laut ausliegender Preisliste.
  2. c) Die Angebote des Vermieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Mietvertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters oder Überlassen des Mietgegenstandes zustande. Die Kosten für Versand, Anlieferung und Abholung bzw. Rückgabe der Mietsache sind im Preis nicht enthalten, soweit nicht etwas anderes vereinbart gilt.
  • Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter den Tagesmietpreis laut der gültigen Mietpreisliste. Der letzte Berechnungstag ist in diesem Fall der Tag, an dem die Mietsache in den Geschäftsräumen des Vermieters eintrifft. Darüber hinaus haftet der Mieter für sämtliche aus der verspäteten Rückgabe resultierenden unmittelbaren und mittelbaren Schäden.